Ausschließungsurteil

Ausschließungsurteil
gerichtliche Entscheidung, mit der auf die  Ausschließungsklage die  Ausschließung des beklagten Gesellschafters aus einer OHG oder KG ausgesprochen wird (§ 140 HGB). Erst mit  Rechtskraft wird die Ausschließung wirksam. Für die  Auseinandersetzung, d.h. Aufstellung der  Abschichtungsbilanz nach § 140 II HGB, ist aber der Zeitpunkt der  Klageerhebung maßgebend.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • ausgeschiedener Gesellschafter — Gesellschafter einer Personengesellschaft, dessen gesellschaftliche Bindung (⇡ Gesellschaftsvertrag) durch wirksame Kündigung, Vereinbarung, ⇡ Ausschließungsurteil etc. beendet ist. 1. Am ⇡ Gesellschaftsvermögen ist der a.G. nicht mehr beteiligt …   Lexikon der Economics

  • Ausschließungsklage — ⇡ Klage mit dem Ziel des Ausschlusses eines OHG oder KG Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter (§ 140 HGB). Die A. muss von allen übrigen Gesellschaftern erhoben werden. Der Klageantrag geht auf ⇡ Ausschließung des betreffenden… …   Lexikon der Economics

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