- Ausschließungsurteil
- gerichtliche Entscheidung, mit der auf die ⇡ Ausschließungsklage die ⇡ Ausschließung des beklagten Gesellschafters aus einer OHG oder KG ausgesprochen wird (§ 140 HGB). Erst mit ⇡ Rechtskraft wird die Ausschließung wirksam. Für die ⇡ Auseinandersetzung, d.h. Aufstellung der ⇡ Abschichtungsbilanz nach § 140 II HGB, ist aber der Zeitpunkt der ⇡ Klageerhebung maßgebend.
Lexikon der Economics. 2013.